Schiedspersonen für Selfkant

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schreiber, EmilAm Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: schiedsamt@selfkant.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Selfkant
1.Vertretung:
Dr. Barion, Heinz-Jürgen
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: schiedsamt@selfkant.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Selfkant
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Selfkant
Am Rathaus 13, 52538 Selfkant
Tel.-Nr.: 02456 499-0 , Telefax: 02456 3828
E-Mail: info@selfkant.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung