Schiedspersonen für Selfkant
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Schreiber, Emil | Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern E-Mail: schiedsamt@selfkant.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Selfkant |
| 1.Vertretung: Dr. Barion, Heinz-Jürgen | Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern E-Mail: schiedsamt@selfkant.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) |
Gemeinde Selfkant
Am Rathaus 13, 52538 Selfkant
Tel.-Nr.: 02456 499-0 , Telefax: 02456 3828
E-Mail: info@selfkant.de
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Weitere Informationen
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