Eingangsbereich

Sprechzeiten:

montags – freitags: 08:30 – 12:30 Uhr

Donnerstag auch: 13:30 – 15:00 Uhr


Bitte beachten Sie:

Die Bediensteten des Amtsgerichts Heinsberg stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Teilzeit: Bitte beachten Sie die Hinweise zur Erreichbarkeit auf den jeweiligen Anschreiben.

Hinweis für Rechtssuchende: 

Bitte vereinbaren Sie für alle Angelegenheiten, ohne vorangegangene Terminsladung, telefonisch vorab einen Termin - usgenommen hiervon sind Angelegenheiten besonderer Dringlichkeit.

Telefonische Erreichbarkeit:

Die Geschäftsstellen und Rechtspfleger des Amtsgerichts sind infolge gleitender Arbeitszeit zu den oben aufgeführten Sprechzeiten zu erreichen.

Hier finden Sie die das aktuelle Telefonverzeichnis.

Die folgenden Öffnungszeiten gelten nur für Rechtsanwälte, Notare und Publikum, dessen Rechtsanliegen eilig ist und keinerlei Aufschub duldet. Für das allgemeine Publikum gelten die oben aufgeführten Sprechzeiten.

Öffnungszeiten:

montags – freitags von 07:30 – 15:30 Uhr

Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts ist unabhängig von den Sprech- und Öffnungszeiten gewährleistet.