Warnung vor Betrugsversuchen

 

Enkeltrickbetrug

In der Vergangenheit ist es auch an diesem Gericht zur Abwandlung des sogenannten "Enkeltricks" gekommen. Dabei wurden in einem Telefonat missbräuchlich der Name und weitere Personalien eines Gerichtsvollziehers verwendet. Die angerufene Person wurde aufgefordert, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung Geld an einen genannten Ort zu bringen.

Rechtsuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Justizbediensteter zu vergewissern.

Hinweise zu Kirchenaustritten - Onlinebetrug

Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.

(§6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)